Ordnungswidrigkeitenrecht

 

 

Als erfahrener Rechtsanwalt habe ich mich auf das Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Dieser Bereich ist der kleine Bruder des Strafrechts und umfasst eine Vielzahl von Vorwürfen und Verstößen.

 

Wenn Sie mit folgenden Vorwürfen konfrontiert sind, stehe ich Ihnen gerne zur Seite:

 

- Alkohol- und Drogenvergehen im Straßenverkehr:

Eine sorgfältige Verteidigung kann dazu beitragen, schwerwiegende Konsequenzen wie den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

 

- Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Bußgelder oder Punkte in Flensburg abzuwenden. Dank meines Netzwerkes renommierter Sachverständiger spüren wir gemeinsam technische Fehler auf und verteidigen so wirkungsvoll Ihre Rechte.

 

- Abstandsunterschreitungen:

Gemeinsam erarbeiten wir eine effektive Verteidigungsstrategie, um unerwünschte Eintragungen im Fahreignungsregister zu verhindern.

 

- Rotlichtverstöße:

Durch eine sachkundige Verteidigung können drohende Bußgelder und Fahrverbote wirkungsvoll angefochten werden.

 

- Handyverstöße:

Als Ihr Anwalt stehe ich Ihnen zur Seite, um mögliche Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen die Handy-Nutzung am Steuer zu verhindern oder zu minimieren.

 

Mit meiner Erfahrung und Fachkenntnis unterstütze ich Sie dabei, unliebsame Konsequenzen wie Eintragungen im Fahreignungsregister, Fahrerlaubnisentzug oder Fahrverbote zu vermeiden. Ihr Recht auf eine faire Verteidigung liegt mir am Herzen.

 

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

 

Gerne stehe ich Ihnen für eine vertrauliche Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.

 

Ich freue mich darauf, Ihnen in Ihrem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren kompetent zur Seite zu stehen.

 

Tobias Schiener

Rechtsanwalt
 

Am Kreuztor 2
19370 Parchim

 

Tel: 03871 / 633 866
Fax: 03871 / 633 867

kanzlei-schiener@t-online.de

Strafprozessvollmacht

 

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